Nachdem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutz verhindert hatte, den Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause auf die Tagesordnung des Bundestags zur Verabschiedung zu setzen, war das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz, GEG, über den Sommer weiterhin Thema, konnte aber Anfang September vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden, womit es zum 1.1.2024 in Kraft tritt. Auch der Bundesrat hat zwischenzeitlich zugestimmt.
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