Mit der Erhöhung des Kindergeldes auf 250 Euro, der Erhöhung des Bürgergeldes und der Erhöhung des maximalen Kinderzuschlags auf ebenfalls 250 Euro sowie mit dem Qualitätsausbau der Kinderbetreuung haben wir bereits zu Beginn dieses Jahres vor der Einführung der Kindergrundsicherung Maßnahmen ergriffen, um Kinderarmut zu bekämpfen und in Bildung und Teilhabe zu investieren.
Mit der Kindergrundsicherung wollen wir Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Auch wollen wir alle Familien von Bürokratie entlasten, indem zukünftig Familienleistungen einfacher und digital beantragt werden können.
Die geplante Kindergrundsicherung umfasst folgende Maßnahmen: Alle Kinder und Jugendlichen bekommen einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag in Höhe der zurzeit 250,- Euro. Er ersetzt das bisherige Kindergeld. Dazu kommt ein Kinderzusatzbetrag – einkommensabhängig und nach Alter gestaffelt. Er führt den Kinderzuschlag und die Leistungen des Bürgergelds für Kinder und Jugendliche zusammen. Alle, die Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag haben, erhalten auch weiterhin Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen werden künftig teilweise vom Bund übernommen. Alles soll einfach online beantragt werden können.
Nicht zuletzt auf Grund des Verhandlungseinsatzes von Bundeskanzler Olaf Scholz und unserem Einsatz verbinden laut einer aktuellen Umfrage 60 Prozent der Bevölkerung die Einführung der Kindergrundsicherung mit der SPD. Wir wollen, dass wirklich alle Familien von der Einführung der Kindergrundsicherung profitieren. Wir werden in den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen unser besonderes Augenmerk darauflegen, dass alle Familienleistungen – soweit möglich – automatisch ausgezahlt, einfach beantragt und gewährt werden können. Außerdem wollen wir eine Ansprechstelle für die Bearbeitung der Familienleistungen schaffen. Und: Keine Familie soll einen Mehraufwand haben oder finanziell schlechter gestellt werden als vor der Reform.
Beim Start der Kindergrundsicherung darf kein Zweifel bestehen, dass eine gute Kindergrundsicherung auch gut administriert werden kann. Ziel ist, dass die neue Leistung 2025 in Kraft treten und zum ersten Mal ausbezahlt werden kann.