In die Verkehrswege investiert der Bund traditionell am meisten – 2024 sollen es bis zu 24,3 Mrd. Euro werden. Insgesamt stehen dem BMDV bis zu 38,7 Milliarden Euro zur Verfügung – das sind etwa 8,7 Prozent des gesamten Bundeshaushalts und 3 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2023. Diese Mehrausgaben sollen insbesondere in die Bundesschienenwege und – dafür habe ich als Berichterstatter für die Binnenschifffahrt gekämpft –, in die Bundeswasserstraßen fließen. Von den gestiegenen Investitionsausgaben in die Verkehrswege profitieren insbesondere auch Projekte in Schleswig-Holstein, beispielsweise am Nord-Ostsee-Kanal die Fünfte Schleusenkammer in Brunsbüttel, die Ersatzbeschaffung der Kanalfähren und der Neubau der Rader Hochbrücke.
Als Berichterstatter für Radverkehr setze ich mich dafür ein, dass auch hier die Mittel ausgeglichen sind. Insgesamt hat der Bund fünf Förderprogramme aufgelegt, die den Ausbau der Radinfrastruktur voranbringen sollen. Beispielsweise das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (Link), welches den Ländern Finanzhilfen in Höhe von bis zu 192 Mio. Euro zur Verfügung stellt.
Eng verbunden mit dem Haushalt ist auch die Reform der LKW-Maut welche aktuell in den verschiedenen Gremien des Bundestages auf der Tagesordnung steht. Unser grundlegendes Ziel ist es, den (Güter-)Verkehr klimafreundlicher zu gestalten. Hierzu sollen bei LKWs ab dem 1. Dezember 2023 ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 erhoben werden. Das Besondere daran: Die Reform bricht mit dem ehernen Prinzip „Straße finanziert Straße“. Dies führt dazu, dass die aus der Maut-Reform entstehenden Mehreinnahmen verkehrsträgerübergreifend eingesetzt werden. Hierbei geht es uns nicht darum, die Straße gegenüber den anderen Verkehrsträgern (Schiene und Wasserstraße) zu benachteiligen. Vielmehr wollen wir für Gleichberechtigung zwischen den Verkehrsträgern sorgen.
Um den bestehenden Investitionsstau abzubauen, müssen wir bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben im Verkehrsbereich schneller werden. Hierfür verhandeln wir gerade das „Genehmigungsbeschleunigungsgesetz“. Demnach soll für eine begrenzte Anzahl besonders wichtiger Projekte ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgestellt und in der Folge deren langwierige und komplizierte Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz zielt vor allem auf Schienenstrecken- und Straßenprojekte ab. Die Wasserstraßen – insbesondere die Abladeoptimierung auf dem Mittelrhein – darf dabei allerdings nicht auf der Strecke bleiben. Bei allem Willen zur dringend benötigen Beschleunigung von Bauvorhaben darf jedoch der Umweltschutz und die Beteiligung der Bevölkerung nicht zu kurz kommen.