So sollen bis 2030 statt wie bisher 65 % nun mindestens 80 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien kommen. Die bedeutendsten Mengen sind Windenergie und Photovoltaik. Von 2025 bis 2035 sollen jedes Jahr Windenergieanlagen an Land mit 10 Gigawatt Leistung installiert werden. Mit dieser Menge von 10 GW könnten rechnerisch etwa 6,6 Millionen durchschnittliche Haushalte ein Jahr mit Strom versorgt werden. Bei der Photovoltaik sollen von 2026 bis 2030 pro Jahr bis zu 22 Gigawatt zusätzlich installiert werden – das bedeutet deutlich mehr Solarenergie auf Dächern und Freiflächen sowie auf Seitenrandstreifen und Grünflächen.
Im Interesse der Akteursvielfalt und der Akzeptanz vor Ort, wird die Bürgerenergie gestärkt und die finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Wind- und Solarprojekten ausgeweitet. Bürgerenergieprojekte können demnach in Zukunft auch ohne die vorherige Teilnahme an einer Ausschreibung realisiert werden. Kommunen, in denen Windkraftanlagen betrieben werden, sollen unmittelbar davon profitieren: Für jede eingespeiste erneuerbare Kilowattstunde können die Kommunen 0,2 Cent dazuverdienen. Anderes als bisher ist hierfür nicht mehr die Landkreiszugehörigkeit maßgeblich, sondern die Nähe zur Anlage. Eine beschleunigte Energiewende und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ist jedoch nur möglich, wenn Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinheitlicht und erleichtert werden sowie ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es gilt, dass Erneuerbare Energien in Zukunft bei Abwägungsentscheidungen den Vorrang haben. Dafür wurde in § 2 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die besondere Bedeutung der Erneuerbaren Energien festgeschrieben: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie die dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit“.
Das Sondervermögen des „Energie- und Klimafonds“ deckt künftig den Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage, welche bereits am 01. Juli auf null Euro abgesenkt wurde, wird die EEG-Förderung über den Strompreis beendet und Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Die Finanzierung läuft nun über den Haushalt und nicht mehr über die StromkundInnen.
Steigende Energiepreise und Entlastungen:
Vor dem Hintergrund hoher Energiepreise, welche eine große Belastung für Verbraucher*innen darstellen, hat die Ampel-Koalition zwei umfangreiche Entlastungspakete von über 30 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch die im September an Arbeitnehmer*innen auszuzahlende Energiepreispauschale. Auch das 9-Euro-Ticket, der Heizkostenzuschuss als etwa auch erhöhtes Kindergeld zählten hierzu. Gleichwohl wurde früh deutlich, dass weitere Entlastungen erforderlich sind. Es geht zudem auch um Entlastungen von Familien und Bürger*innen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Renten.
Bereits vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verzeichnete der Weltmarkt für Gas massive Preisanstiege, die sich seither noch verschärft haben. Infolge gedrosselter Gas-Lieferungen nach Europa müssen deutsche Importeure Gas teuer nachkaufen. Damit dies nicht zu Überforderungen von Energieversorgungsunternehmen führt, hat die Ampel-Koalition in den vergangenen Monaten staatliche Stützungsmechanismen erarbeitet und hierbei etwa das Unternehmen Uniper vor der Insolvenz bewahrt, das für 40 % der Gasimporte nach Deutschland steht.
Die Belastungen für die VerbraucherInnen sollen dabei so niedrig wie möglich sein. Darum sollen mit den kürzlichen Änderungen des Energiesicherungsgesetzes insolvenzbedrohte systemrelevante Energieunternehmen zunächst aus dem Staatshaushalt gestützt werden. Erst oder insoweit dies nicht in Frage kommt, können die Mehrkosten der Importeure auf alle Gaskunden verteilt werden. Die Idee ist also ein solidarischer Mechanismus, damit nicht nur einzelne Kund*innen betroffen sind, sondern die Mehrkosten auf viele Schultern verteilt werden. Zu betonen ist, dass es dabei um Ausgleichszahlungen an Importeure geht, die ausreichen, um Insolvenzen zu verhindern, aber nicht zugleich zu einer Absicherung von Gewinnen auf Kosten der Verbraucher*innen führen. Aktuell ist in Klärung, wie gewährleistet werden kann, dass auch im Zuge der sogenannten Gasumlage (saldierte Preisanpassung) die gesetzliche Reihenfolge eingehalten wird, da die Verordnung zur Umsetzung der Preisanpassung dies bisher nicht leistet.
Für die SPD-Fraktion steht fest, dass es weitere Belastungen angesichts steigender Gaspreise nur geben kann, wenn ergänzend zu den bereits verabschiedeten zwei Entlastungspaketen weitere, zielgerichtete Entlastungen kommen. Dies ist insbesondere mit Blick auf Haushalte und Familien mit kleinen und geringen Einkommen sowie Renten von zentraler Bedeutung, damit es nicht zu Überforderungen kommt.
Das Wort des Bundeskanzlers gilt: Die Ampel-Koalition lässt niemanden alleine. Jedoch ist auch klar, dass nicht alle Auswirkungen der fossilen Energiepreiskrise vollständig aufgefangen werden können. Deswegen kann die Bedeutung des Energiesparens und der Erneuerbaren Energien nicht genug betont werden.
In diesem Sinne gilt: Je mehr Energie wir sparen, desto weniger muss insgesamt an den Weltmärkten teuer hinzugekauft werden.
Mit dem Vorschlag eines Energiesparbonus, welchen ich gemeinsam mit Prof. Dr. Jens Südekum in Form eines Diskussionspapier erarbeitet habe, werden Einsparungen durch einen Bonus angereizt. Mittlerweile gibt es dazu auch ein fraktionsinternes Eckpunkte-Papier der Arbeitsgruppe Energie und Klima. Die Idee des Energiesparbonus ist es, jede individuelle prozentuale Einsparung im Jahresverbrauch als verhältnismäßigen Nachlass in den Preisanstiegen zu gewähren. Eine solche Entlastung wäre ein gerechter und zielgenauer Anreiz: Er würde nur die begünstigen, die wirklich Einspareffekte erzielen.
Auf ihrer Herbstklausur verabschiedete die SPD-Bundestagsfraktion am 2. September in diesem Zusammenhang die Prüfung des Energiesparbonus und setzt sich zudem für eine Gaspreisbremse ein sowie auch für pauschale, möglichst zielgerichtete Direktzahlungen. Auch ein Folgemodell für das 9-Euro-Ticket ist enthalten, und zwar ein 49-Euro-Ticket, ergänzt um ein 29-Euro-Ticket für Rentnerinnen und Rentner, Azubis, Studierende sowie TransferleistungsempfängerInnen.
Zur Überwindung der Energiepreiskrise gilt es zudem dem aktuellen Effekt entgegen zu wirken, wonach über die Preisbildungsfaktoren der Strompreis mit dem Gaspreis steigt. Hierzu verfasste ich zum 29.08. im Handelsblatt einen Namensartikel und formulierte hier verschiedene Optionen für mögliche Markteingriffe.
Die Energiepreiskrise beweist erneut: Energiesicherheit und verlässlich bezahlbare Energie erfordert einen schnellst möglichen Umstieg auf Erneuerbare Energien. Bis dahin gilt es die Belastungen so gut und gerecht wie möglich abzufangen. Die Geschehnisse rund um das ukrainische Atomkraftwerk Saporischschja zeigen nach meiner persönlichen Überzeugung zudem: es muss wieder verstärkt zu auch unseren Zielen zählen, Frieden in und für die Ukraine zu finden.